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AG Berlin-Spandau, 30.06.2016 - 10 C 423/15 |
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 30.06.2016 - 10 C 423/15
- LG Berlin, 20.07.2017 - 7 O 290/16
- KG, 17.04.2018 - 6 U 121/17
Wird zitiert von ...
- KG, 17.04.2018 - 6 U 121/17
Deckungsklage gegen die Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Rechtsschutzfalls …
Zutreffend hat das Landgericht festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger für das Berufungsverfahren gegen den Räumungsausspruch im Urteil des Amtsgerichts Spandau vom 30. Juni 2016 (Az. 10 C 423/15) bedingungsgemäß Rechtsschutz zu gewähren hat.Denn das Amtsgericht Spandau hatte den Räumungsausspruch im Urteil vom 30. Juni 2016 (Beiakte des AG Spandau zum Az. 10 C 423/15 Bd. I Bl. 32 ff) nicht auf Zahlungsverzug oder ständig unpünktliche Mietzahlungen, sondern ausschließlich darauf gestützt, dass das Mietverhältnis zwischen dem Kläger und seinem Vermieter durch die außerordentliche Kündigung des Vermieters vom 10.03.2016 (gemeint wohl 10.02.2016 (Beiakte Bd. I Bl. 54) oder 16.06.2016 (Beiakte Bd. II Bl. 28)) wirksam beendet worden ist.